Liebe Abonnentinnen, liebe Abonnenten!
Der Beitrag zum Impressum einer Schulhomepage wurde aktualisert.
Mittlerweile wurde der im ursprünglichen Beitrag genannte Rundfunkstaatsvertrag (RStV) durch den Medienstaatsvertrag (MStV) abgelöst.
Bitte überprüfen Sie, ob das Impressum Ihrer Schulhomepage eventuell noch auf § 55 RStV verweist. Dann sollten Sie auf § 18 MStV verweisen. Sollten Sie auf das Telemediengesetz in Ihrem Impressum verweisen, besteht kein Handlungsbedarf!
Den geänderten Artikel finden Sie stets auf der Startseite von https://datenschutz.nibis.de unter den ersten 3 Beiträgen.
Hinweis: Auch die Zuständigkeit ist mittlerweile geändert worden. Nun ist die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) zuständig.
Viele Grüße
im Auftrag
Karl-Wilhelm Ahlborn